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Wer
ist Rauhreif?
Gegründet wurde die Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch e. V. im Jahr
1993. Die Gründungsgruppe von Rauhreif waren Frauen und Männer, die aufgrund ihrer
beruflichen Tätigkeiten (Rechtanwältin, Pädagoginnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen,
Therapeuten/ Therapeutinnen) mit der Thematik des sexuellen Missbrauches konfrontiert
waren. Unterschiedliches Fachwissen wurde zusammengetragen und ausgetauscht.
Seit 1996 unterhält Rauhreif eine Beratungsstelle im Stadtgebiet Ansbach, an die
sich Betroffene, Angehörige und Ratsuchende in Stadt und Landkreis wenden können.
Die genaue Lage der Beratungsstelle wurde bis jetzt zum Schutz der Betroffenen
weitestgehend anonym gehalten.
Im Oktober 2000 ist die Beratungsstelle ins Stadtzentrum umgezogen. Durch die
Nähe zum Bahnhof und durch die zentrale Lage kann sie jetzt leichter erreicht
werden.
Ein neues Ziel unserer Arbeit ist auch, die Beratungsstelle allgemein bekannter
werden zu lassen und so noch mehr Menschen den Zugang zu uns zu ermöglichen.
Der eingetragene Verein ist als mildtätig anerkannt und Mitglied im Dachverband
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Unsere Ziele
- Hilfe anbieten für Betroffene von sexuellem Missbrauch, deren
Angehörige und Bezugspersonen: Frauen, Mädchen, Männer und Jungen
- Beratung und Begleitung von Betroffenen von sexuellem Missbrauch,
deren Angehörigen und Bezugspersonen, von (professionellen)
Helfern/ Helferinnen
- Bewusstmachen und Aufdecken von sexuellem Missbrauch in der Gesellschaft
und Initiierung von Veränderungsprozessen
- Unterstützung von Initiativen zur Selbsthilfe
- Prävention
- Erhaltung und Ausbau der Beratungsstelle
Prinzipien
Zu unseren Prinzipien gehört die Parteilichkeit für das Opfer. D.h. wir
stellen uns auf die Seite des Opfers und versuchen, die erlebte Gewalt von seinem/ihrem
Standpunkt aus zu verstehen.
Ein wichtiger Punkt ist die Freiwilligkeit, d.h. Betroffene und Angehörige
suchen unsere Beratungsstelle freiwillig auf.
Selbstverständlich stehen wir unter Schweigepflicht. Daten und Gesprächsinhalte
werden ohne Zustimmung der Hilfesuchenden nicht an andere Personen, Ämter und
Institutionen weitergegeben.
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